Registrierungspflicht für Modellpiloten

3. September 2020 - Ein Beitrag von: Arno


Bis zum 1. Januar 2021 müssen sich alle Betreiber unbemannter Flugsysteme
(also auch von Flugmodellen), deren Fluggeräte eine Startmasse von 250 Gramm
oder mehr haben, in einer europäischen Datenbank registrieren lassen.

Der DMFV und der DAeC haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder en bloc in das vom Luftfahrtbundesamt (LBA) betriebene Register einzutragen.
Auf der DMFV-Homepage wurde der Blog „Modellflug und EU-Recht“
(https://www.dmfv.aero/allgemein/eu-registrierungspflicht-en-bloc-oder-individuell/) geschaltet,
der alle wesentlichen Beiträge und einen Faktencheck
zu diesem wichtigen Thema zusammenfasst.

Für die Registrierung in der EU-Datenbank
fordert der Gesetzgeber die folgenden Informationen:

      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Adresse
      • Telefonnummer
      • E-Mail-Adresse
      • Versicherungsnummer

Fehlt eine dieser Informationen in der Mitgliederdatenbank des DMFV, oder der anderen Versicherer, funktioniert die automatische Registrierung nicht. Du musst also klären, ob Dein Versicherer für seine Mitglieder die Registrierung beim LBA erledigt wird und dafür alle erforderlichen Daten von Dir hat.


Alle Mitglieder die über unseren Verein (RC-MSF) versichert sind,
werden von uns in dieser Datenbank registriert. (sofern wir alle nötigen Daten haben !)

Alle die über einen anderen Verein oder Privat versichert sind,
müssen sich bitte darum kümmern ob ihr Verein sie registriert
bzw. müssen sich selber registrieren.

Wer nicht registriert ist darf faktisch ab 01.01.2021 nicht mehr fliegen !